Ersttermin

Checkliste für den ersten Termin

Chefärztlich bewilligte Verordnung für Physiotherapie/Einzel­heil­gymnastik

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung durch eine/n Ärzt/in (Orthopädie, Unfallchirurgie, Allgemeinmedizin,…). Diese Verordnung müssen Sie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKK, BVA, KFA,…) chefärztlich bewilligen lassen. Bitte nehmen Sie diese zum Ersttermin mit.

Info:

Sollte zum Ersttermin die Verordnung noch nicht bewilligt sein, kann mit der Therapie trotzdem gestartet werden.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar direkt nach jeder Einheit. Nach Ablauf der Therapieserie (je nach Bewilligung, in der Regel 6-10 Einheiten) erhalten Sie von Ihrem Therapeuten eine Sammelrechnung mit dem Vermerk „Bezahlt“. Die Preise entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste

Rückerstattung der Kosten

Zusammen mit der bewilligten Verordnung reichen Sie die Sammelrechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, um eine tarifmäßige Rückerstattung (ca. 1/3) der Kosten zu bekommen. Wenn Sie zusätzlich über eine private Kranken- und/oder Unfallversicherung verfügen, können Sie den Betrag zur Gänze zurückerstattet bekommen. Absage eines Termins. Die Absage eines Termins muss 24h vor der Therapieeinheit erfolgen, bei Nichteinhaltung wird der Betrag für die vergebene Therapieeinheit verrechnet.

Folgendes bringen Sie bitte noch mit:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen können Sie vorab hier nachlesen.